1. Ab wann kann ich ein Grabmal aufstellen lassen?

Das ist von Friedhof zu Friedhof unterschiedlich und kann daher nicht
einheitlich beantwortet werden. Faktoren,von denen der Zeitpunkt abhängt,
sind die Bodenverhältnisse und die Position des Grabes.
Als Faustregel gilt:

  • Urnengräber theoretisch sofort
  • Einzelgräber und Doppelgräber sofort bis zu 4 Monaten
  • Einzelgräber und Doppelgräber
    mit Einfassungen erst nach 2 – 6 Monaten

2. Muß für das Grabmal eine Genehmigung erteilt werden?

Jedes Grabmal muss entweder von der Stadtverwaltung, der Gemeinde-
verwaltung oder der Kirchengemeinde genehmigt werden. Um die
Abwicklung dieser Formalität kümmern wir uns für Sie.

 

3. Warum gibt es für die gleiche Grabart unterschiedliche Größen?

Die Größe der Gräber wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Befugnis dazu resultiert direkt aus Artikel 28 Absatz Satz 1 des Grund-
gesetzes, dem so genannten kommunalen Selbstverwaltungsrecht.
Ein Abweichen von der vorgeschriebenen Größe ist in der Regel nicht möglich und kann bestenfalls durch eine verwaltungsgerichtliche Klage erzwungen werden.

 

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